Unter Gewährleistung ist die Pflicht des Verkäufers, des Vermieters und des Bau- oder Werkunternehmers zu verstehen, für die vertragsgemäße Erfüllung der übernommenen Leistungspflicht einzustehen. Diese Gewähr hat der Verkäufer, der Vermieter und der Bauunternehmer innerhalb der jeweils geltenden Gewährleistungsfristen zu übernehmen.
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