Die Notarkosten schuldet, wer
1. |
den Auftrag erteilt oder den Antrag gestellt hat, |
2. |
die Kostenschuld gegenüber dem Notar übernommen hat oder |
3. |
für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen