Die Gerichte machen Termine zur Zwangsversteigerung mindestens 6 Wochen vor dem Termin im amtlichen Bekanntmachungsblatt und regelmäßig auch in der Tagespresse bekannt. Zunehmend erfolgt die Bekanntmachung in einzelnen Bundesländern zusätzlich im Internet. Im Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Bekanntmachung ausschließlich im Internet, was zulässig ist.[1]

 

Tipp: Internet-Recherche

Über das Online-Portal www.zvg-portal.de veröffentlichen die Amtsgerichte bundesweit vermehrt Zwangsversteigerungstermine. Über den Menüpunkt "Bekanntmachungen" und dann "Zwangsversteigerungstermine" gelangt man zu einer Suchmaske, über die die Suche nach geeigneten Zwangsversteigerungsobjekten eingegrenzt werden kann.

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