Da der Erwerber des Wohnungs- bzw. Teileigentums automatisch an den zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag gebunden ist, kann im Einzelfall auch die Lektüre des Verwaltervertrags für den potenziellen Erwerber interessant sein. Von besonderem Interesse sind hier insbesondere Sonderhonorare für Tätigkeiten des Verwalters, die nicht bereits mit der Grundvergütung abgegolten sind.
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