Verwalterverträge: Neue Rechte und Pflichten aus dem WEMoG

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) bringt neue Rechte und Pflichten für Profi-Immobilienverwalter mit sich. Diese Aufgaben sollten am besten vertraglich fixiert werden – auch im Interesse der Eigentümer.

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) regelt die Rolle des professionellen Immobilienverwalters eindeutig: Verwalter vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit der Möglichkeit, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Ausnahmen: Grundstückskauf und Darlehensverträge). "Nach außen hin kann der Verwalter also alles tun; was er aus Sicht der Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch darf, ist eine andere Frage. Aus Sicht des Gesetzgebers hat der Immobilienverwalter die Pflicht, ohne benötigte Zustimmung der Eigentümer alles durchzuführen, was von untergeordneter Bedeutung ist", erklärt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter.

Diese saloppe Begrifflichkeit ist zugleich Kern des Problems: Der Verwalter kann damit quasi alles falsch machen. Für Immobilienverwalter ist daher die Anpassung des WEG-Verwaltervertrags von immenser Bedeutung. Aber auch Eigentümer profitieren davon.

Eigentümer: eigene Entscheidungen vertraglich festlegen

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Immobilienwirtschaft.
IW 07 + 08 2021

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Schlagworte zum Thema:  Wohnungseigentumsrecht, WEG-Verwalter