
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) bringt neue Rechte und Pflichten für Profi-Immobilienverwalter mit sich. Diese Aufgaben sollten am besten vertraglich fixiert werden – auch im Interesse der Eigentümer.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) regelt die Rolle des professionellen Immobilienverwalters eindeutig: Verwalter vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit der Möglichkeit, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Ausnahmen: Grundstückskauf und Darlehensverträge). "Nach außen hin kann der Verwalter also alles tun; was er aus Sicht der Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch darf, ist eine andere Frage. Aus Sicht des Gesetzgebers hat der Immobilienverwalter die Pflicht, ohne benötigte Zustimmung der Eigentümer alles durchzuführen, was von untergeordneter Bedeutung ist", erklärt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter.
Diese saloppe Begrifflichkeit ist zugleich Kern des Problems: Der Verwalter kann damit quasi alles falsch machen. Für Immobilienverwalter ist daher die Anpassung des WEG-Verwaltervertrags von immenser Bedeutung. Aber auch Eigentümer profitieren davon.
Eigentümer: eigene Entscheidungen vertraglich festlegen
Man stelle sic...
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
1.611
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.450
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
1.204
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.009
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
772
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
717
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
598
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
579
-
Umlagefähige und nicht umlagefähige Betriebskosten
573
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
555
-
Die ineffizienten Allrounder
11.07.2025
-
Wo die Pflanze wächst, wird auch gemessen
09.07.2025
-
KI in der Hausverwaltungsssoftware – Luxus oder notwendig?
07.07.2025
-
So behäbig wie die Immobilie selbst
04.07.2025
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
04.07.2025
-
Künftige Mietstaffeln zählen nicht als Vormiete
02.07.2025
-
Hitzeschutz: Diese Maßnahmen werden gefördert
27.06.2025
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
16.06.2025
-
Eigenbedarf: Wie Vermieter richtig kündigen
13.06.2025
-
Keine fristlose Kündigung, weil Kautionsbürgschaft fehlt
11.06.2025