Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) bringt neue Rechte und Pflichten für Profi-Immobilienverwalter mit sich. Diese Aufgaben sollten am besten vertraglich fixiert werden – auch im Interesse der Eigentümer.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) regelt die Rolle des professionellen Immobilienverwalters eindeutig: Verwalter vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit der Möglichkeit, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Ausnahmen: Grundstückskauf und Darlehensverträge). "Nach außen hin kann der Verwalter also alles tun; was er aus Sicht der Wohnungseigentümergemeinschaft jedoch darf, ist eine andere Frage. Aus Sicht des Gesetzgebers hat der Immobilienverwalter die Pflicht, ohne benötigte Zustimmung der Eigentümer alles durchzuführen, was von untergeordneter Bedeutung ist", erklärt Thomas Meier, Präsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter.
Diese saloppe Begrifflichkeit ist zugleich Kern des Problems: Der Verwalter kann damit quasi alles falsch machen. Für Immobilienverwalter ist daher die Anpassung des WEG-Verwaltervertrags von immenser Bedeutung. Aber auch Eigentümer profitieren davon.
Eigentümer: eigene Entscheidungen vertraglich festlegen
Man stelle sic...
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.045
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
894
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
782
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
476
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
410
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
368
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
363
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
359
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
356
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
353
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026
-
Kosten der Wärmelieferung sind nicht immer umlegbar
22.05.2026
-
BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein
20.05.2026
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026
-
WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
22.04.2026