Auch wenn die Gaspreiskalkulation des Vermieters durch die gegenwärtige Entwicklung des Gaspreises in Schieflage gerät, ist der Vermieter nicht – auch nicht aus "Fürsorge" um die Mieterschaft, die er angeblich vor erheblichen Nachforderungen bewahren will – berechtigt, die Versorgung der Mietwohnung mit Heizung und Warmwasser einzustellen.

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