Es bestehen zudem zahlreiche, systematisch nicht zusammenhängende gesetzliche Grundlagen für eine Freistellung des Arbeitnehmers.[1] Dabei sind auch die gesetzlichen Regelungen in ihrer Terminologie nicht einheitlich.

[1] Eine genauere Darstellung einzelner Rechtsgrundlagen erfolgt nachfolgend nur, soweit dazu keine vertieften Einzelbeiträge vorhanden sind.

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