Rz. 233

In Frankreich als EG-Mitgliedstaat gilt die Verordnung des Rates Nr. 2201/2003 (EUEheVO 2003 oder Brüssel IIa-VO) über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 3 ff. in diesem Werk). Die anzuwendenden Verfahrensvorschriften richten sich nach der lex fori.[101]

[101] Revillard, Droit international privé et européen, Nr. 256.

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