Streitwertbeschwerde

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers wendet sich gegen die Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren durch das ArbG. Es hat den Gerichtsgebührenwert für den Klageantrag auf Verurteilung zur Zahlung von 32.450,04 EUR brutto abzüglich bereits gezahlter 12.352,59 EUR netto auf 4.207,14 EUR festgesetzt und zur Begründung ausgeführt, dass der letztgenannte Betrag der Differenz der zwischen den Parteien in Wahrheit streitigen Bruttobeträge entspreche und die Parteien sich über die zutreffende Berechnung der Steuern (mit 15.890,31 EUR) einig seien. Dagegen richtet sich die Beschwerde.

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