Bedeutung der vorgerichtlichen Schreiben

Die Entscheidung des BGH zeigt eine pragmatische Lösung auf. Entscheidend für die hinreichende Individualisierung ist die objektivierte Sichtweise eines verständigen Schuldners unter Berücksichtigung des bisherigen Einziehungsprozesses.

Zu diesem Einziehungsprozess gehören die vorgerichtlichen Schreiben. Schon unter dem Aspekt der Informationspflichten nach § 43d BRAO für Rechtsanwälte wie § 11a RDG für Inkassodienstleister sollte der verfolgte Anspruch hinreichend individualisiert werden. Zugleich sollten der Gläubiger und seine Rechtsdienstleister darauf achten, dass im Mahnbescheidsantrag nicht nur die Katalogziffer des Anspruches aufgeführt wird, sondern auf die maßgeblichen vorgerichtlichen Schreiben Bezug genommen wird.

Organisatorisch sollte die Checkliste des Rechtsdienstleisters für die Kontrolle der Eintragungen im Mahnbescheidsantrag entsprechende Prüfungspunkte hinsichtlich der vorgerichtlichen Schreiben, der Anspruchsbezeichnung und der Anspruchshöhe und des Bezugs im Mahnbescheidsantrag beinhalten.

FoVo 1/2019, S. 15 - 18

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