Auch hier dürfen keine brennbaren Gegenstände gelagert werden, die Zugangstüren zu den Verbindungsfluren von Innenbereich und Treppenhaus müssen selbstschließend sein. Die Notbeleuchtung muss auf Funktion geprüft werden, ebenso vorhandene beleuchtete Fluchtweghinweise.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen