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Das Vermächtnis zu beschränktem Recht (rajoitettu omistusoikeustestamentti) ähnelt der deutschen Vor- und Nacherbenregelung. Eheleute verwenden oft das Vermächtnis zu beschränktem Recht, um sich gegenseitig als Vermächtnisnehmer einzusetzen. Dabei wird der überlebende Ehegatte mit einem Vermächtnis zu beschränktem Recht bedacht, gleichzeitig aber eine weitere Person als Vermächtnisnehmer aufschiebend für den Fall des Versterbens des überlebenden Ehegatten bestimmt. Die Beschränkung liegt darin, dass es dem Erstbegünstigten, üblicherweise also dem überlebenden Ehegatten, untersagt ist, testamentarisch über das von seinem vorverstorbenen Ehegatten Erhaltene zu verfügen.

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