Rz. 74

In Finnland finden vorrangig die EU-Verordnungen Brüssel I[35] sowie Brüssel IIa[36] Anwendung (Nr. 44/2001, Nr. 2201/2004). Sofern dort keine Regelung getroffen wurde, finden die nationalen Regelungen Anwendung. Diese sind im Wesentlichen im finnischen Ehegesetz (AL) in den §§ 119 ff. enthalten.

[35] Vgl. dazu Allgemeiner Teil § 1 Rdn 36 ff. in diesem Werk.
[36] Vgl. dazu Allgemeiner Teil § 1 Rdn 3 ff. in diesem Werk.

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