Aus dem im Jahr 2020 durch das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens "Kommunaler Strukturfonds" vom 14. September 2018 (SächsGVBI. S. 797, 806) gebildeten Sondervermögen Kommunaler Strukturfonds werden nach § 22 in Verbindung mit§ 22a Nummer 7 folgende Beträge entnommen:

 

1.

im Jahr 2021 44 894 300 Euro,

 

2.

im Jahr 2022 33 357 000 Euro,

 

3.

im Jahr 2023 21 819 700 Euro und

 

4.

im Jahr 2024 16 429 000 Euro.

[1] § 23a geändert durch Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen. Anzuwenden ab 01.01.2021.

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