Wer als Elternteil verpflichtet ist, gerichtlich geregelten Umgang zu gewähren, ist gehalten, seine familiären und beruflichen Verpflichtungen so einzurichten, dass er seiner Verpflichtung zur Wahrnehmung des Umgangsrechts nachkommen kann. Soweit in tatsächlicher Hinsicht wesentliche Veränderungen eintreten, ist er gehalten, im Wege der Abänderung auf eine Neuregelung der Umgangsmodalitäten zu drängen.
(Leitsätze des Einsenders)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen