1. Befindet sich ein minderjähriges Kind in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung, bedarf die Fixierung in der Nachtzeit durch Bauch- oder Fußgurt (unterbringungsähnliche Maßnahme) keiner familiengerichtlichen Genehmigung. § 1906 Abs. 3 BGB ist nicht analog anzuwenden (OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.9.2011 – 14 UF 66/11, FamRZ 2012, 39; die zugelassene Rechtsbeschwerde ist eingelegt, Az.: XII ZB 559/11).
  2. Ist die biologische Vaterschaft im Umgangsverfahren streitig und hatte der vermeintliche Vater von seinem Recht auf Anfechtung der Vaterschaft gem. § 1600 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BGB keinen Gebrauch gemacht, steht dem vermeintlichen Vater nur ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB zu, wenn eine sozial-familiäre Beziehung bestand und der Umgang dem Kindeswohl dient (KG, Beschl. v. 4.3.2011 – 13 UF 226/10)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge