10 % für jedes Anrecht, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. In Verfahren über den Auskunftsanspruch oder über die Abtretung beträgt der Verfahrenswert 500 EUR. Mindestwert: 1000 EUR.

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