Nach Nr. 6 lit. a) 2. ERVB 2022 ist Druckbarkeit zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass mit Blick auf die zu übersendende Datei die Eigenschaft der Druckbarkeit nicht ausgeschlossen werden darf.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge