1. Die Gerichte sollen erweiterte Möglichkeiten erhalten, die Bedürftigkeit des Antragstellers umfassend aufklären, um auf diese Weise ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden.
  2. Die Freibeträge werden gesenkt und die Ratenzahlungshöchstdauer wird um zwei Jahre verlängert. Dadurch sollen die Prozesskostenhilfeempfänger in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung der Prozesskosten beteiligt werden.
  3. Die Anwaltsbeiordnung wird in arbeitsgerichtlichen Verfahren und einverständlichen Ehescheidungen geändert.

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