- Die Gerichte sollen erweiterte Möglichkeiten erhalten, die Bedürftigkeit des Antragstellers umfassend aufklären, um auf diese Weise ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden.
- Die Freibeträge werden gesenkt und die Ratenzahlungshöchstdauer wird um zwei Jahre verlängert. Dadurch sollen die Prozesskostenhilfeempfänger in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung der Prozesskosten beteiligt werden.
- Die Anwaltsbeiordnung wird in arbeitsgerichtlichen Verfahren und einverständlichen Ehescheidungen geändert.
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