Gegen eine in Rahmen eines Verbundbeschlusses ergangene Teilversäumnisentscheidung zum nachehelichen Unterhalt ist nicht die Beschwerde, sondern der Einspruch der statthafte Rechtsbehelf. Ein wegen der Terminversäumung vor Erlass der Entscheidung gestellter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten nicht in einen Einspruch umgedeutet werden.

(red. LS)

BGH, Beschl. v. 29.3.2023 – XII ZB 409/22 (OLG Düsseldorf, AG Mülheim)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge