Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2015 ist bei Frauen aber sowohl die Höhe der Zuschläge aus dem Versorgungsausgleich als auch der Anteil dieser Zuschläge an den Rentenleistungen gesunken. In diesen 15 Jahren ist die Höhe der Zuschläge durchschnittlich von 267,26 EUR monatlich auf 205,38 EUR monatlich gesunken; inflationsbereinigt handelt es sich um eine Absenkung um 41,37 %. Der Anteil der Zuschläge aus dem Versorgungsausgleich an den Altersrentenleistungen hat sich von 50,72 % auf nur noch 26,11 % vermindert.

Diese bemerkenswerte Entwicklung beruht auf der besseren eigenständigen Alterssicherung jüngerer Geburtsjahrgänge unabhängig vom Ehepartner, vor allem durch die erweiterte rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehung und Pflege sowie die stärkere Erwerbsbeteiligung. Dadurch verringert sich der Versorgungsausgleichsanteil. Die eigenständigen Rentenleistungen bei geschiedenen Frauen stiegen zwischen dem Jahr 2005 und dem Jahr 2015 von 492 EUR auf 774 EUR monatlich. Wir konstatieren also eine tendenziell zurückgehende individuelle Bedeutung des Versorgungsausgleichs vor allem durch die verbesserte eigenständige Altersvorsorge von Frauen. Frauen sind häufig über längere Lebensjahre erwerbstätig und arbeiten zunehmend in besser bezahlten Positionen.[68] Beide Trends setzen sich fort.

[68] Vgl. Keck/Mika/Sezgin, RVaktuell 7/2017, 181, 185-188; die Renten-Zuschlagswerte von 267,26 EUR und 205,38 EUR beziehen sich auf die Rentenzugänge 2000 und 2015.

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