Welche Konsequenzen ergeben sich nun für die Anwendungspraxis?

Potentielle Erblasser sollten den digitalen Nachlass für ihre Erben abwickelbar machen, indem sie eine Liste erstellen, in der alle vorhandenen Accounts und Onlineverträge sowie Datenspeicher aufgeführt sind. Lokale Speichermedien sollten gut verwahrt werden. Dieser Verwahrungsort sollte Vertrauenspersonen oder potentiellen Erben mitgeteilt werden. Account-Daten sollten in verschlüsselten Listen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Für das "Handling" mit dem digitalen Nachlass ist zu empfehlen,[16] dass

eine verschlüsselte Liste mit Zugriffsdaten auf Accounts erstellt wird, die regelmäßig angepasst und aktualisiert wird,[17]
postmortale oder transmortale Vollmachten erstellt werden, die sich auf den digitalen Nachlass erstrecken, ggf. gesondert für den "Digitalen Nachlass".[18]

Nutzer sollten rechtzeitig festlegen, wer das digitale Erbe verwalten und wie mit den persönlichen Daten umgegangen werden soll. Dazu ist es empfehlenswert, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die weiß, wo sich Zugriffsdaten und Passwörter befinden. Diese Liste sollte stets aktualisiert und an einem sicheren Ort verschlüsselt aufbewahrt werden.

Es sollte zudem eine Liste mit vorhandenen Speichermedien erstellt und dort festgehalten werden, welche Inhalte sich auf diesen befinden. Ferner sollten ebenfalls Passwörter für Computer und Laptop sowie Handy- und Tablet-Zugriffe entsprechend archiviert werden.

Vorstellbar ist auch die Regelung des digitalen Zugriffs in einem wirksamen Testament festzuhalten oder eine entsprechende Liste als Anhang zu einem Testament, das sich in einem verschlossenen Umschlag befindet, zu nehmen.

[16] Vgl. NWB 20.8.2018, S. 2500 ff.
[17] Die Verbraucherzentrale hat unter www.verbraucherzentrale.de einen Entwurf einer solchen Liste eingestellt.
[18] Vgl. NWB 2017, 3421 ff.

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