Die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils mit unbekanntem Aufenthalt in die Einbenennung des Kindes hat zu erfolgen, wenn bei mehrjährigem Kontaktabbruch zu diesem Elternteil und Integration des Kindes in die Stieffamilie die Einbenennung dem Kindeswohl und -willen entspricht und das Festhalten am Namensband purer Formalismus wäre (red. LS, OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.4.2012 – 5 UF 199/11, FamRZ 2013, 226).

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