OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.11.2023 – 11 Wx 1952/23

1. Die Erforderlichkeit einer inhaltlichen Überprüfung eines vorgelegten Nationalpasses ohne Fälschungsmerkmale folgt nicht bereits aus der Beurteilung der deutschen Auslandsvertretung, dass in dem Heimatland des Beteiligten kein sicheres Urkundenwesen besteht (Anschluss an OLG Hamm StAZ 2018, 123).

2. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs zur Neufassung von § 47 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 PStG bietet vielmehr die Ausstellung von Heimreisedokumenten – damit auch eines Nationalpasses in einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen – Gewähr dafür, dass die Identität der Dokumenteninhaber geprüft und bestätigt ist.

OLG München, Beschl. v. 1.9.2023 – 31 Wx 210/23 e

§ 22 Abs. 3 PStG setzt voraus, das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Die Vorschrift stellt nicht auf die Geschlechtsidentität, sondern auf körperlich feststellbare Geschlechtsmerkmale zum Zeitpunkt der Geburt ab.

Anm. der Red: Siehe BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 17.11.2023 – 1 BvR 1915/23.

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