Zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht (BGBl 2021 I, 882) in Kraft getreten. von der Reform sind im Familienrecht des BGB, aber auch in weiteren Gesetzen (z.B. dem BtOG, dem PStG, der BnotO, der VRegV und dem FamFG) zahlreiche Vorschriften betroffen. Der nachfolgende Beitrag enthält einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und bereits aufgetretene Streitfragen, auf die sich die familienrechtliche Praxis einstellen muss.

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