OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.11.2019 – 3 UF 96/19

1. Umfasst die Verpflichtung des volljährigen Kindes zur Auskunftserteilung auch einen Familienunterhaltsanspruch der Kindesmutter gegen ihren jetzigen Ehemann, sind bei der Ermittlung der Mindestbeschwer gemäß § 61 Abs. 1 FamFG bei Beschwerde eines auskunftsverpflichteten volljährigen Kindes in einem solchen Fall notwendige Kosten der Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts zu berücksichtigen.

2. Auskunftsverpflichtung eines volljährigen Kindes gemäß § 1605 Abs. 1 BGB gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil umfasst auch Einkünfte und Vermögen des Elternteils, in dessen Haushalt er lebt. Sie erstreckt sich auch auf die Beauskunftung eines Familienunterhaltsanspruchs dieses Elternteils nach §§ 1360, 1360a BGB gegenüber seinem Ehegatten.

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