Die Frage, ob der Erlös aus Aktienoptionen des Arbeitgebers unterhaltsrechtlich oder güterrechtlich zu behandeln ist, ist in der Rechtsprechung bislang ungeklärt und daher nicht im Prozesskostenhilfeverfahren zu entscheiden (OLG Oldenburg, Beschl. v. 13.7.2009 – 13 WF 148/09, FamRZ 2009, 1911 m. Anm. Borth).

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