Zur Kündigung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vgl. die Ausführungen bei Kündigungsschutz – Neue Bundesländer. Zur Erhöhung des Nutzungsentgelts s. die Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten[1] v. 22.7.1993[2] i. V. m. der Verordnung zur Änderung der Nutzungsentgeltverordnung v. 24.7.1997.[3]
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