Leitsatz

Wird in der irrtümlichen Annahme einer Notsituation die Feuerwehr alarmiert und bricht diese dann die Wohnungstür auf, kann der Hauseigentümer dem Notrufer gegenüber keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

 

Fakten:

Der Vermieter klagt auf Schadensersatz für die Erneuerung der Wohnungstür einer Mieterin. Die Feuerwehr hatte nach einem Alarm durch eine Bekannte, die zweimal versucht hatte, die Mieterin telefonisch zu erreichen und annahm, diese sei in Gefahr, die Tür aufgebrochen. Das Landgericht weist den Anspruch des Vermieters zurück, denn die Entscheidung, ob ein Eingreifen notwendig ist, obliegt der Feuerwehr selbst.

 

Link zur Entscheidung

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011, 49 S 106/10

Fazit:

Der Vermieter trägt hier wohl die Kosten des Schadens: Die Feuerwehr hat rechtmäßig gehandelt, indem sie die Situation überprüfte und zu dem Ergebnis kam, die Tür au rechen zu müssen, um Lebensgefahr von der Mieterin abzuwenden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge