Ein Mitglied scheidet aus dem Ausschuss aus, wenn

 

1.

das Mitglied nicht mehr Mitglied der Kammer ist;

 

2.

gegen das Mitglied ein Berufs- oder Vertretungsverbot (§§ 150, 161a BRAO) verhängt worden ist;

 

3.

das Mitglied seine Wählbarkeit aus den in § 66 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BRAO angegebenen Gründen verloren hat;

 

4.

das Mitglied das Amt niederlegt;

 

5.

das Mitglied vom Vorstand der Kammer, für die es bestellt ist, abberufen wird.

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