Ein Mitglied scheidet aus dem Ausschuss aus, wenn
1. |
das Mitglied nicht mehr Mitglied der Kammer ist; |
2. |
gegen das Mitglied ein Berufs- oder Vertretungsverbot (§§ 150, 161a BRAO) verhängt worden ist; |
3. |
das Mitglied seine Wählbarkeit aus den in § 66 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BRAO angegebenen Gründen verloren hat; |
4. |
das Mitglied das Amt niederlegt; |
5. |
das Mitglied vom Vorstand der Kammer, für die es bestellt ist, abberufen wird. |
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