Entscheidungsstichwort (Thema)

Streichung

 

Beteiligte

Langer

Roland Langer

 

Tenor

Die Rechtssache C-235/08 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Landesgericht Ried im Innkreis (Österreich) mit Entscheidung vom 14. Mai 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 2. Juni 2008, in dem Strafverfahren gegen

Roland Langer

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts. P. Cruz Villalón

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Mit Schreiben vom 10. September 2010 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht das Urteil vom 9. September 2010 in der Rechtssache C-64/08, Engelmann (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), zukommen lassen und es gebeten, ihr mitzuteilen, ob es angesichts dieses Urteils sein Vorabentscheidungsersuchen aufrecht erhalten wolle.

Rz. 2

Mit Schreiben vom 24. September 2010, das am 29. September 2010 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Landesgericht Ried im Innkreis dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen nicht aufrecht erhalten wolle.

Rz. 3

Unter diesen Umständen ist die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

Rz. 4

Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2708762

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