Kurzbeschreibung

Hat die Erhaltungsrücklage eine hohe Summe erreicht und sind größere Erhaltungsmaßnahmen nicht absehbar, können die Wohnungseigentümer eine Teilauflösung der Rücklage und Auszahlung an sie beschließen.

Vorbemerkung

Nicht selten fließen über Jahre hinweg Beiträge in die Rücklage, die zu einer stattlichen Höhe anwächst, und größere Erhaltungsmaßnahmen sind nicht absehbar. In so einem Fall haben die Wohnungseigentümer die Kompetenz zur Beschlussfassung über eine Teilauflösung der Rücklage.[1] Zu beachten ist aber, dass stets noch eine angemessene Rücklage verbleibt.

Musterbeschluss

TOP XX Beschlussfassung über eine Teilauflösung der Erhaltungsrücklage durch Auszahlung an die Wohnungseigentümer

Die Erhaltungsrücklage weist derzeit liquide Mittel in Höhe von 80.457 EUR auf. Größere Maßnahmen der Erhaltung bzw. Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums sind nicht absehbar. Für eine Wohnanlage vergleichbaren Alters, vergleichbarer Größe und Ausstattung ist eine Erhaltungsrücklage in Höhe von 50.000 EUR angemessen. Vor diesem Hintergrund beschließen die Wohnungseigentümer eine Teilauflösung der Erhaltungsrücklage in Höhe von 30.000 EUR. Die Auszahlung dieses Betrags an die Wohnungseigentümer erfolgt entsprechend des für die Beitragszahlungen für Zuführungen zur Erhaltungsrücklage geltenden Verteilungsschlüssels nach Wohnfläche.

Auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallen insoweit folgende Beträge:

Wohnung Nr. 1: ___ EUR

Wohnung Nr. 2: ___ EUR

(…)

(Alternative: Die insoweit auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Beiträge sind in der dem Ladungsschreiben beigefügten Auflistung zu entnehmen, die Bestandteil dieses Beschlusses ist und als Anlage zur Beschluss-Sammlung zu nehmen ist.)

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

__________________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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