Die EnSikuMaV ist bereits am 1.9.2022 in Kraft getreten (BGBl I 2022 S. 1446). Erste Änderungen ergeben sich aus einer Verordnung zur Änderung der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung vom 29.9.2022 (BAnz AT 30.09.2022 V2).

Sie regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von 6 Monaten während der Heizperiode im Winter 2022/2023. Die Maßnahmen sollen unnötigen Energieverbrauch vermeiden, um einer Mangelsituation auszuweichen oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.

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