An das

Arbeitsgericht ...

...

...

per beA

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

der Firma …, gesetzlich vertreten durch: ...

- Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigte/r: ...

gegen

...

- Antragsgegner/in -

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich wegen der Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung den

Erlass der folgenden einstweiligen Verfügung:

Dem Antragsgegner/Der Antragsgegnerin wird es untersagt, bis zum … für die Firma … tätig zu werden.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Verbot wird dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld in Höhe bis zu 250 000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen.

Begründung:

Der Antragsgegner/Die Antragsgegnerin wurde mit Arbeitsvertrag vom … bei der Antragstellerin als ... eingestellt. Die Kündigungsfrist wurde mit ... vereinbart. Das monatliche Bruttogehalt betrug ... EUR.

Glaubhaftmachung: Vorlage des schriftlichen Arbeitsvertrages, als Anlage K 1 anbei.

Der Antragsgegner/Die Antragsgegnerin hat mit Schreiben vom … das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt.

Glaubhaftmachung: Vorlage des Schreibens, als Anlage K 2 in Ablichtung anbei.

Unmittelbar nach dieser fristlosen Kündigung hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin eine Beschäftigung als ... in der Firma … aufgenommen. Diese steht in direktem Wettbewerb zur Antragstellerin.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Antragstellerin, als Anlage K 3 anbei.

Die fristlose Kündigung des Antragsgegners/der Antragsgegnerin ist unwirksam.

...

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der Antragstellerin als Anlage K 4 anbei.

...

Der Verfügungsgrund liegt darin, dass ein vorläufig vollstreckbarer Titel erster Instanz im Hauptsacheverfahren über das Unterlassen der Konkurrenztätigkeit erst nach etwa einem halben Jahr vorliegen würde und der Antragsgegner/die Antragsgegnerin während dieser Zeit der Antragstellerin durch die vertragswidrige Konkurrenztätigkeit schaden könnte. Zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes ist daher eine Eilmaßnahme geboten.

(elektronisch signiert)

............
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
 
 

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