- Ursprungsmitgliedstaat
Ausstellendes Gericht oder ausstellende Behörde
2.1. Bezeichnung 2.2. Anschrift 2.3. Telefon/Fax/E-Mail Träger eines Umgangsrechts
3.1. Name, Vornamen 3.2 Anschrift 3.3 Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt) Träger der elterlichen Verantwortung, die nicht in Nummer 3 genannt sind [1]
4.1. 4.1.1. Name, Vornamen 4.1.2. Anschrift 4.1.3. Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt) 4.2. 4.2.1. Name, Vornamen 4.2.2. Anschrift 4.2.3. Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt) 4.3. Andere
4.3.1. Name, Vornamen 4.3.2. Anschrift 4.3.3. Geburtsdatum und -ort (soweit bekannt) Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
5.1. Bezeichnung des Gerichts 5.2. Gerichtsort Entscheidung
6.1. Datum 6.2. Aktenzeichen Kinder, für die die Entscheidung gilt[2]
7.1. Name, Vornamen und Geburtsdatum 7.2. Name, Vornamen und Geburtsdatum 7.3. Name, Vornamen und Geburtsdatum 7.4. Name, Vornamen und Geburtsdatum Ist die Entscheidung im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar?
8.1. Ja 8.2. Nein - Im Fall des Versäumnisverfahrens wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück der säumigen Person so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt, dass sie sich verteidigen konnte, oder, falls es nicht unter Einhaltung dieser Bedingungen zugestellt wurde, wurde festgestellt, dass sie mit der Entscheidung eindeutig einverstanden ist.
- Alle betroffenen Parteien hatten Gelegenheit, gehört zu werden.
- Die Kinder hatten die Möglichkeit, gehört zu werden, sofern eine Anhörung nicht aufgrund ihres Alters oder ihres Reifegrads unangebracht erschien.
Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts (soweit in der Entscheidung angegeben)
12.1. Datum, Uhrzeit
12.1.1. Beginn 12.1.2. Ende 12.2.
Ort
12.3.
Besondere Pflichten des Trägers der elterlichen Verantwortung
12.4.
Besondere Pflichten des Umgangsberechtigten
12.5.
Etwaige Beschränkungen des Umgangsrechts
- Namen der Parteien, denen Prozesskostenhilfe gewährt wurde
Geschehen zu …
am …
Unterschrift und/oder Dienstsiegel
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