Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe werden in der Praxis Unterhaltstabellen und Unterhaltsleitlinien herangezogen, die von den Oberlandesgerichten zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung entwickelt wurden. Sie sind Hilfsmittel zur Ermittlung eines "angemessenen Unterhalts". Zum 1.8.2015 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder wurden auf Grund des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags erhöht.

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