Die Neuregelungen regeln Fragen des Stiftungszivilrechts umfassend. Sie enthalten deswegen Vorgaben zu allen Aspekten eines "Stiftungslebens", d.h. von ihrer Errichtung bis zu ihrer Auflösung:

  • Inhalte der Stiftungssatzung
  • Zusammensetzung und Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Besetzung, Rechte, Pflichten und Haftung von Stiftungsorganen
  • Satzungsänderungen, Zusammenlegung, Zulegung, Aufhebung und Auflösung
  • Schaffung eines öffentlichen Stiftungsregisters

Das Gestaltungspotential gilt für neue und bestehende Stiftungen gleichermaßen. Für Bestandsstiftungen kann es allerdings besonders attraktiv sein, das neue Stiftungsrecht zum Anlass zu nehmen, unzureichende, veraltete oder lückenhafte Satzungsregelungen – im Rahmen des Stifterwillens natürlich – auf Gestaltungsmöglichkeiten zu überprüfen und ggf. an das flexiblere neue Recht anzupassen.

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