Normenkette

§ 22 WEG

 

Kommentar

Ein Mehrheitsbeschluss wurde auf Anfechtung hin für ungültig erklärt, mit dem einem Eigentümer das Aufstellen eines Schranks in einer Balkonnische gestattet wurde (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt a.M.; OLGZ 80, 78 m.w.N.; Bärmann/Pick/Merle, 7. Auflage, § 22 Rn. 6, 7).

Spürbare Eingriffe in den optischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage stellen auch dann eine nachteilige bauliche Veränderung dar (die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf), wenn sie nicht unmittelbar die Bausubstanz berühren.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 31.05.1999, 16 Wx 77/99= NZM 19/1999, 911)

Zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

Anmerkung:

Von einer baulichen Veränderung hätte hier der Senat m.E. nicht sprechen dürfen (müssen). Gleiches Ergebnis (Beschlussungültigkeit) wäre jedoch auch begründbar gewesen unter Hinweis auf § 14 Nr. 1 WEG und § 15 WEG.

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