Ihre Beschäftigten können ihre Arbeitsaufgabe nur produktiv, sicher und gesundheitsgerecht durchführen, wenn Sie als Unternehmer ihnen alle für ihre Arbeitsaufgabe notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsabläufe, die Abstimmungsprozesse oder die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Fehlende Information ist einer der wesentlichen Gründe für Unzufriedenheit, Fehler, Zeitverluste und Unfälle.
Basis-Schritte
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Vorschriftentexte
Weitere Möglichkeiten
Die in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen ermittelten Betriebsanweisungen erstellen und aushängen; dazu die Muster der VBG nutzen, die für verschiedene Dienstleistungsbereiche erstellt worden sind – siehe zum Beispiel VBG-Branchenleitfäden, VBG-Fachinformationen, VBG-PDF-Dokumente.
Muster der VBG – auch unter www.vbg.de
- Betriebsanweisungen für Information der Beschäftigten (Unterweisungsgespräche) nutzen.
- Festlegen, dass alle Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) über ihre Arbeitsaufgaben alle notwendigen Informationen besitzen.
- Alle darüber informieren, wo die erforderlichen Informationen zu den Arbeitsaufgaben und den damit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu finden sind, damit sich alle jederzeit selbst informieren können – zum Beispiel im Intranet/Extranet, in Projektordnern, bei Projektverantwortlichen,
- Den Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräften) die VBG-Infoblätter über die Gefährdungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten geben.
- Informationsschriften – zum Beispiel Flyer, Broschüren, INFO-MAPs, Plakate, CD-ROMS – zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten organisieren; der Bezug ist für Mitgliedsunternehmen der VBG im Mitgliedsbeitrag enthalten.
- Beschäftigte informieren, wo sie im Internet Informationen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten finden – zum Beispiel www.vbg.de; www.bg-praevention.de; www.baua.de; www.praevention-online.de.
- Aktionen im Unternehmen zu fachgerechtem, sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten durchführen.
- Aktionen zur betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen.
Zu den Aktionen die Hilfen der VBG oder der Krankenkassen, die regelmäßig zu verschiedenen Themen Aktionsmaterial anbieten, nutzen. Die Hilfen werden meistens kostenlos angeboten.
Praxishilfen und Dokumente:
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Planungsinstrument AMS-Dienstleister Prozessschritt 4.1: Information der Beschäftigten |
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– | Beschäftigte (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informieren (unterweisen). | ||||
– | Unterweisungen dokumentieren. | ||||
– | Beschäftigten alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen. | ||||
– | Staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen. | ||||
Maßnahme[1] | Dokument/Praxishilfe | wer | bis wann | erledigt | |
Beschäftigte unterweisen. | Infoblatt "Gesund arbeiten im Büro" Liste möglicher Unterweisungsthemen und Betriebsanweisungen |
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Unterweisungen dokumentieren. | Unterweisungshilfe "Büroarbeit" | ||||
Beschäftigten alle Informationen zur Verfügung stellen, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen. | |||||
Staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen. | Vorschriftentexte | ||||
Bemerkung: | |||||
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