Rz. 13

Öffentliche und eigenhändige Testamente sind gleichwertig.

 

Rz. 14

Dem Vorteil der leichten und kostenfreien Errichtung und Änderungsmöglichkeit steht der Nachteil gegenüber, dass der juristische Laie, der ein Testament ohne rechtliche Beratung errichtet, Gefahr läuft, gegen die strengen Formvorschriften zu verstoßen oder falsche Begrifflichkeiten verwendet und so ein formunwirksames oder zumindest auslegungsbedürftiges Testament errichtet.

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