zwischen

Name ____________________

Anschrift __________________

PLZ Ort __________________

(nachfolgend "Lizenznehmer")

wird folgende Lizenzvereinbarung getroffen:

Präambel

__________.

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die Lizenzrechte an ... (nachfolgend "Lizenzmaterial"). Der Lizenznehmer möchte das Lizenzmaterial nutzen für folgende Zwecke: …[1]

§ 2 Einräumung und Umfang des Lizenzrechts

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkte Recht ein, das Lizenzmaterial in der in diesem Vertrag beschriebenen Weise und zu dem in diesem Vertrag vereinbarten Zweck zu nutzen. Konkret werden dem Lizenznehmer zur Verwirklichung des Vertragszwecks inhaltlich folgende nicht ausschließliche Rechte an dem Lizenzmaterial eingeräumt:

[2]

(2) Das Lizenzrecht ist zeitlich und räumlich beschränkt.[3]

Zeitlich ist die Lizenz beschränkt bis zum …. [Bei der hier vorgesehenen Pauschallizenz ist dieser nachfolgende Passus zu streichen: Durch die bloße Fortentrichtung der Lizenzgebühr wird eine Verlängerung der Lizenz nicht begründet.]

Räumlich ist die Lizenz beschränkt auf folgende Gebiete:

(3) Jede weitergehende Nutzung muss vereinbart werden. Im Zweifel verbleiben die Nutzungsrechte beim Lizenzgeber.

(4) Der Lizenzgeber ermöglicht dem Lizenznehmer die Datenfernübertragung (Download) des Lizenzmaterials.

(5) Das Lizenzrecht wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Vergütung gewährt.

(6) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Lizenzmaterial zu vermieten.

(7) Das Lizenzrecht ist ohne Zustimmung des Lizenzgebers nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.[4]

§ 3 Plichten des Lizenznehmers

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber – ungeachtet erforderlicher Urheberbenennungen – als Inhaber der Verwertungsrechte, mit einem dem jeweiligen Lizenzmaterial zugeordneten Copyright-Vermerk, zu nennen.[5]

(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, jegliche für die beabsichtigte Nutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen. Von Ansprüchen Dritter wegen schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung, stellt der Lizenznehmer den Lizenzgeber frei.

(3) Das Online-Angebot des Lizenzgebers ist für eine Übertragung und Weiterverwertung konzipiert. Das Erscheinungsbild bei dem Lizenznehmer kann sich jedoch infolge anderer technischer Rahmenbedingungen (z.B. andere Bildschirmauflösung) anders darstellen. Der Lizenznehmer ist daher verpflichtet, das Lizenzmaterial auf die umfassende Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck zu prüfen.

(4) Der Lizenznehmer gewährt dem Lizenzgeber während der Laufzeit der jeweiligen Lizenzen, zur Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Pflichten, jederzeit kostenlosen Zugang zu seiner Website und ermöglicht den kostenlosen Abruf des jeweiligen Lizenzmaterials.

(5) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren und den Lizenzgeber bei einem Vorgehen gegen Rechtsverletzer zu unterstützen.

(6) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Lizenzmaterial im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, den guten Sitten und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verwenden. Wird der Lizenzgeber wegen einer von dem Lizenznehmer verschuldeten Verletzung vorgenannter Rechte und Bestimmungen in Anspruch genommen, so ist der Lizenznehmer verpflichtet, dem Lizenzgeber alle daraus erwachsenden Kosten, die zur Abwehr der Ansprüche angemessen und erforderlich sind, zu ersetzen.

§ 4 Vertragslaufzeit / Lizenzdauer / Kündigung

(1) Dieser Vertrag sowie die hierin geregelten Lizenzen haben eine Laufzeit bis zum …[6]. Dies gilt nicht für nachvertragliche Bestimmungen.

(2) Die Parteien verzichten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten[7]

(1) Für die vertragsgegenständliche Rechtseinräumung erhält der Lizenzgeber eine pauschale Lizenzgebühr in Höhe von … EUR zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.[8]

(2) Die Lizenzgebühr ist spätestens 2 Wochen nach Unterzeichnung dieses Vertrages und Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung und vor dem ersten Einspeichern des Lizenzmaterials in die Website des Lizenznehmers in voller Höhe auf das Bankkonto des Lizenzgebers zu bezahlen.

(3) Die Kosten für die Übertragung des Lizenzmaterials (Download) trägt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Lizenznehmer.

§ 6 Haftung

  1. Der Lizenzgeber haftet dem Lizenznehmer nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von ihm übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Der Lizenzgeber haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wes...

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