Die CO2-Abgabe wird seit 1.1.2023 nach einem Modell in 10 Stufen aufgeteilt: Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss. Umgekehrt gilt: Je niedriger der Verbrauch des Hauses, desto mehr muss der Mieter übernehmen. Entspricht das Gebäude mindestens dem gängigen Neubau-Standard Effizienzhaus (EH) 55, muss der Mieter den CO2-Preis komplett übernehmen.

 
Hinweis

EH 55

EH 55 bedeutet, dass das Gebäude nur 55 % der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt. Bei schlecht gedämmten Häusern dagegen, die mindestens 52 kg CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr ausstoßen, müssen Vermieter 95 % und die Mieter 5 % des CO2-Preises übernehmen (siehe Tabelle).

 
Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro m2 Wohnfläche und Jahr Anteil Mieter Anteil Vermieter
< 12 kg CO2/m2/a 100 % 0 %
12 bis < 17 kg CO2/m2/a 90 % 10 %
17 bis < 22 kg CO2/m2/a 80 % 20 %
22 bis < 27 kg CO2/m2/a 70 % 30 %
27 bis < 32 kg CO2/m2/a 60 % 40 %
32 bis < 37 kg CO2/m2/a 50 % 50 %
37 bis < 42 kg CO2/m2/a 40 % 60 %
42 bis < 47 kg CO2/m2/a 30 % 70 %
47 bis < 52 kg CO2/m2/a 20 % 80 %
> = 52 kg CO2/m2/a 5 % 95 %
Quelle: Anlage (zu den §§ 5 bis 7) des CO2KostAufG

Die Bundesregierung will mit dem geplanten Stufenmodell insbesondere Anreize schaffen, dass Vermieter in die energetische Sanierung ihrer Häuser investieren. Mieter sollen aber auch bei gut gedämmten Wohnungen zum Energiesparen motiviert werden.

 
Wichtig

Transparenz in der Heizkostenabrechnung

Die Kostenaufteilung soll über die Heizkostenabrechnung erfolgen. Die Brennstofflieferanten sind seit 1.1.2023 verpflichtet, in der Rechnung die CO2-Emissionen für die gelieferte Brennstoffmenge und alle weiteren erforderlichen Angaben auszuweisen. Mit diesen Daten können die Vermieter anschließend die CO2-Kosten ermitteln.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge