Leitsatz (amtlich)
›Die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch den Dienstvorgesetzten ist auch im Rahmen des bayerischen Landesbeamtenrechts grundsätzlich kein Verwaltungsakt (im Anschluß an BVerwGE 28, 191).‹
Verfahrensgang
VG München |
Bayerischer VGH |
Fundstellen
Haufe-Index 3037541 |
BVerwGE 49, 351 |
BVerwGE, 351 |
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