Leitsatz (amtlich)

›Die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch den Dienstvorgesetzten ist auch im Rahmen des bayerischen Landesbeamtenrechts grundsätzlich kein Verwaltungsakt (im Anschluß an BVerwGE 28, 191).‹

 

Verfahrensgang

VG München

Bayerischer VGH

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037541

BVerwGE 49, 351

BVerwGE, 351

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge