Leitsatz (amtlich)
›Die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch den Dienstvorgesetzten ist im Rahmen des Bundesbeamtenrechts grundsätzlich nicht ein - unter Wahrung einer Rechtsbehelfsfrist anfechtbarer - Verwaltungsakt.‹
Verfahrensgang
OVG für das Land NRW |
VG Köln |
Fundstellen
Haufe-Index 3037535 |
BVerwGE 28, 191 |
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