Leitsatz (amtlich)

›Die dienstliche Beurteilung eines Beamten durch den Dienstvorgesetzten ist im Rahmen des Bundesbeamtenrechts grundsätzlich nicht ein - unter Wahrung einer Rechtsbehelfsfrist anfechtbarer - Verwaltungsakt.‹

 

Verfahrensgang

OVG für das Land NRW

VG Köln

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037535

BVerwGE 28, 191

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