Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluß: kein Verstoß gegen GG Art. 2 Abs. 1 durch die im Rahmen einer Räumungsklage vorgenommene Überprüfung der Mieterinteressen auf ihre Realisierbarkeit

 

Orientierungssatz

1. Zur Verpflichtung der Gerichte, bei der Gewichtung der gegenläufigen Mieter- und Vermieterinteressen nicht die eigenen Vorstellungen über eine vernünftige Lebensplanung anstelle derjenigen des Vermieters oder Mieters zu setzen, vgl BVerfG, 1992-01-28, 1 BvR 1054/91, BVerfGE 85, 214 ≪218≫.

2. Ist der Wunsch des Mieters, in der bisherigen Wohnung zu verbleiben, als objektiv unvernünftig zu werten, so verletzt eine mietgerichtliche Entscheidung, die die Vorstellungen des Mieters bei der gem BGB § 556a Abs 1 S 1 erforderlichen Abwägung auf ihre Realisierbarkeit überprüft, nicht das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Hier: Objektiv unrealistischer Wunsch der Mieter, trotz Krankheit und Pflegebedürftigkeit das bestehende Mietverhältnis fortzuführen.

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 556a Abs. 1 S. 1, § 564b Abs. 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

LG Kempten (Urteil vom 27.10.1993; Aktenzeichen S 544/93)

AG Kaufbeuren (Entscheidung vom 18.02.1993; Aktenzeichen C 371/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543566

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge