Entscheidungsstichwort (Thema)

Stattgebender Kammerbeschluß: Verletzung der Eigentumsgarantie durch überspannte mietgerichtliche Anforderungen an Eigenbedarfskündigung

 

Orientierungssatz

Durch die Abweisung einer auf die Kündigung wegen Eigenbedarfs gestützten Räumungsklage verkennt ein Gericht die Bedeutung und Tragweite von GG Art 14 Abs 1, wenn es das auf einem vernünftigen und nachvollziehbaren Grund basierende Motiv für den Erlangungswunsch des Vermieters nicht hinreichend achtet (vgl Urteil des BVerfG vom 14.02.1989, 1 BvR 308/88, BVerfGE 79, 292 ≪306ff≫).

Hier: Absicht des Vermieters, zwei benachbarte Wohnungen zusammenzulegen, um die andernfalls für die Nutzung der vom Vermieter und seiner Familie bewohnten Räume notwendig werdende Inanspruchnahme des allgemeinen Treppenhauses zu vermeiden.

 

Normenkette

GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; BVerfGG § 93c Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

LG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 09.03.1993; Aktenzeichen 2/11 S 359/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI543673

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