Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BGH (Beschluss vom 08.11.2017; Aktenzeichen XII ZB 660/14)

BGH (Beschluss vom 06.09.2017; Aktenzeichen XII ZB 660/14)

KG Berlin (Beschluss vom 30.10.2014; Aktenzeichen 1 W 48/14)

AG Berlin-Schöneberg (Beschluss vom 13.12.2013; Aktenzeichen 71 III 254/13)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Gründe

Rz. 1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Rz. 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI11789072

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