Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

 

Normenkette

BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

BAG (Urteil vom 20.06.2013; Aktenzeichen 2 AZR 295/12)

LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 09.12.2011; Aktenzeichen 20 Sa 85/10)

ArbG Ulm (Teilurteil vom 14.09.2010; Aktenzeichen 8 Ca 525/09)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

 

Gründe

Rz. 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 13916950

AUR 2020, 189

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