Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung: weltanschauliche Betätigung der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" nicht plausibel gemacht
Normenkette
GG Art. 4; BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3
Verfahrensgang
Brandenburgisches OLG (Urteil vom 02.08.2017; Aktenzeichen 4 U 84/16) |
LG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 13.04.2016; Aktenzeichen 11 O 327/15) |
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.
Gründe
Rz. 1
Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Rz. 2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI12316156 |
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