Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung: weltanschauliche Betätigung der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" nicht plausibel gemacht

 

Normenkette

GG Art. 4; BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 3

 

Verfahrensgang

Brandenburgisches OLG (Urteil vom 02.08.2017; Aktenzeichen 4 U 84/16)

LG Frankfurt (Oder) (Urteil vom 13.04.2016; Aktenzeichen 11 O 327/15)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.

 

Gründe

Rz. 1

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Rz. 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI12316156

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