[1]
§ 85b Anmeldung von Satzungsänderungen
1Eine Satzungsänderung ist vom Vorstand zur Eintragung in das Stiftungsregister anzumelden. 2Der Anmeldung sind beizufügen:
1. |
die Entscheidung der zuständigen Stiftungsorgane über die Satzungsänderung und die Genehmigung der zuständigen Behörde oder die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Satzungsänderung und |
2. |
ein vollständiger Wortlaut der geänderten Satzung. |
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